Biodiversität im wissenschaftlichen Sinne bezeichnet die biologische Vielfalt der Natur. Damit sind sowohl die genetische Vielfalt als auch die der Arten und Ökosysteme und ihre Beziehungen untereinander gemeint.
Seit der auf dem Erdgipfel 1992 in Rio verabschiedeten "Konvention über Biologische Vielfalt" (Convention on Biological Diversity, CBD) hat der Begriff Biodiversität eine zunehmend politische Dimension angenommen, in der auch der Mensch als Nutzer der Natur und ihrer Ressourcen sowie seine Verantwortung dafür eine wichtige Rolle spielt.
Die "Konvention über Biologische Vielfalt" verfolgt damit drei Ziele:
Mit Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zu deren Beachtung und Umsetzung.
Weiterführende Informationen: www.biodiv.org
Auch der Tourismus, der unter anderem von Angeboten und Aktivitäten in der Natur und sehenswürdigen Naturschönheiten lebt, kann hier eine besondere Rolle spielen. Aber nur, wenn es gelingt, die natürlichen Räume auf eine Weise zu nutzen und zu schützen, die den Erhalt und die Regeneration der Natur und deren Ökosysteme garantiert. Dann kann auch der Tourismus wirtschaftlich zum Erhalt beitragen.
Aus diesem Grund verabschiedete die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die Biologische Vielfalt im Februar 2004 spezielle "Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung". Diese Richtlinien sind ein Instrument der freiwilligen Umsetzung. Sie stellen ein sehr detailliertes Planungsinstrument für eine nachhaltige Tourismusentwicklung und zum Erhalt der Biodiversität dar.
Weiterführende Informationen: www.cbd.int/tourism
Ö.T.E. war als Berater des Bundesminiteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit maßgeblich an der Entwicklung dieser Richtlinien beteiligt. Sie stellen eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Ö.T.E. dar, und ihrer Anwendung wird in verschiedenen Modellprojekten des Ö.T.E. erprobt - siehe dazu auch die Projekte zu Internationale Prozesse und Tourismus und biologische Vielfalt unter "Projekte".
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