Das Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen souveränen Staaten. Es wurde 1992 auf der Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio unterschrieben und trat am 29.12.1993 in Kraft.
Ziel der Konvention ist der Schutz und die Sicherung der Vielfalt des Lebens auf der Erde sowie die Organisation ihrer nachhaltigen Nutzung, um so viel Menschen wie möglich, jetzt und in der Zukunft, ein Leben auf dieser zu sichern.
Bisher haben 190 Vertragsparteien die Konvention ratifiziert (Stand: Juli 2007). Dies beinhaltet drei Kernaspekte: Erhalt der biologischen Vielfalt, nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie gerechter Vorteilsausgleich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen (Access and Benefit Sharing, ABS).
Das wichtigste Organ ist die Vertragsstaatenkonferenz (engl.: Conference of the Parties: COP). Auf ihr treffen sich alle zwei Jahre die Vertragsstaatenabgeordneten, um konkrete Lösungsansätze für die relativ allgemein gefassten Aussagen der Konvention zu finden.
Weiterführende Informationen: www.biodiv.org
1999 erging an die CBD die Einladung der 7. Konferenz UN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development, CSD), welche die Umsetzung der Agenda21 überwacht, zu prüfen, inwieweit im Rahmen der CBD Richtlinien für eine nachhaltige Tourismusentwicklung besonders in sensiblen Gebieten erarbeitet werden können.
Hierzu hat die Bundesrepublik Deutschland als Mitunterzeichner des Übereinkommens die Initiative ergriffen: Unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMU) wurden diese Richtlinien im Rahmen der CBD-Gremien entwickelt und auf der CBD-Vertragsstaatenkonferenz im Februar 2004 als "Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung" angenommen.
Diese Richtlinien sind ein Instrument der freiwilligen Umsetzung und stellen ein sehr detailliertes Planungsinstrument für eine nachhaltige Tourismusentwicklung dar. Als praktischer Leitfaden zur Planung und zum Management nachhaltiger Tourismusprojekte definieren sie u. a. die Anwendungsbereiche, den Managementprozess, die Aufgaben der zuständigen Institutionen von der Grundlageninformation über Zielvorgaben, Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zur Entscheidungsfindung und dem Monitoring. Vom BMU geförderte Projekte in Deutschland zur modellhaften Umsetzung dieser Richtlinien sind bereits angelaufen.
Weiterführende Informationen: www.cbd.int/tourism
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